Lockerungen bei den bestehenden Covid-19-Bekämpfungsmaßnahmen

Die Bundesregierung hat in Absprache mit den Länderchefs weitere Lockerungen der bestehenden Einschränkungen zur Bekämpfung des Covid-19-Erregers beschlossen.

Obwohl die Kommunen in diesem Zusammenhang anders entscheiden können, ist ab dem 3. Mai 2020 der Udenheimer Spielplatz wieder geöffnet. Davon unbenommen bleiben die Einschränkungen gem. der Fünften Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 3. Mai 2020 bezüglich des einzuhaltenden Abstandes von 1,5 m beim Aufenthalt von Personen in der Öffentlichkeit.

Darüber hinaus empfehle ich den Eltern bzw. den Begleitpersonen das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes während des Aufenthaltes auf dem Spielplatz.

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