Im Zuge der Pandemiebekämpfung hat die Landesregierung verfügt, dass ab dem 31. März 2021, 0.00 Uhr im Landkreis Alzey-Worms von 21.30 Uhr bis 5.00 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in Kraft gesetzt wird.
Im Zuge der Pandemiebekämpfung hat die Landesregierung verfügt, dass ab dem 31. März 2021, 0.00 Uhr im Landkreis Alzey-Worms von 21.30 Uhr bis 5.00 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in Kraft gesetzt wird.